Sie haben Fragen zu unserem Unternehmen, finden Sie hier die Antworten.
Wir haben Ihnen hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Altenpflege, zu Pflegeleistungen und zum altersgerechten Wohnen zusammen gestellt.
Sollten Sie Fragen haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, beraten wir Sie gern unter Telefon: 0395 455528-0 oder per E-Mail: info@sodien-nb.de .
Es besteht die Möglichkeit, Sie noch am gleichen Tag zu versorgen.
Wir führen ein gemeinsames Aufnahmegespräch, um notwendige Hilfe- bzw. Unterstützungsleistungen festzustellen. Nach Feststellung des persönlichen Hilfebedarfes, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Mit Ihrer Einwilligung kümmern wir uns um die notwendigen Anträge zur Kostenübernahme.
Nach Feststellung des Hilfebedarfes wird individuell der Einsatz geplant und durchgeführt. Wir kommen gerne so oft Sie es wünschen, bestimmte Leistungen übernimmt die Krankenkasse 3-4 mal täglich.
Sie werden von qualifizierten Pflegefach- und –hilfskräften versorgt,
Montag - Donnerstag : 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag : 8:00 Uhr - 14:00 Uhr
24-Stunden Rufbereitschaft
0175 9531849
Wir sind 7 Tage die Woche für Sie im Einsatz.
Ihre persönlichen Ansprechpartner:
Nora Kruck, Geschäftsführerin : 0395 455 528 0
Gritta Neumann, Pflegedienstleiterin : 0395 455 528 182
Kathleen Seidel, stellvertretende Pflegedienstleiterin : 0395 455 528 183
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Tatsache gerecht, dass die ungleiche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen und geistig bzw. psychisch bedingten Beeinträchtigungen aufgehoben und neu definiert wird. Im Rahmen einer Prüfung des MDK, der „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, wird dabei begutachtet, welche täglichen individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege, die von den Krankenkassen übernommen wird.
Ihr Ambulanter Pflegedienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung: Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe. Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt), Private Vorsorgeversicherungen (Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung), Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zur Pflege) Bedürftigkeit
Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflege- oder Assistenzdienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die abgerufen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung in der entsprechenden Pflegestufe voll ausgeschöpft wird und der/die Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil übernehmen muss. Ambulante Pflegedienste rechnen i.d.R. die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab, Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen i.d.R. nach Zeit. Wir erarbeiten für Sie aufgrund eines individuellen Beratungsgespräches einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag. Damit erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten entstehen, welche Beträge von der Pflegekasse übernommen werden, ob noch ein Anteil für pflegende Angehörige zur Verfügung steht oder ob ggfs. eigene Zuzahlungen notwendig werden.
Häusliche Pflege oder auch so genannte Ambulante Pflege hilft Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, auch mit physischen oder psychischen Einschränkungen in der gewohnten und vertrauten Umgebung zu bleiben. Dort, wo Einschränkungen unterschiedlicher Natur und Qualität das Leben zu Hause erschweren oder gar unmöglich machen, setzt die Ambulante Pflege ein, diese verlorenen Fähigkeiten zurück zu erlangen oder diese durch die Hilfe von Pflegefachkräften zu kompensieren. Je nach Bedarf und individuellem Maßstab wird Grundpflege nach Pflegeversicherungsgesetz oder Behandlungspflege nach Krankenversicherungsgesetz erbracht. Die Hilfe im täglichen Leben erstreckt sich dabei von 1 Mal in der Woche bis zu 8 Mal oder öfter am Tag mit einem Höchstmaß an Individualität. Auch eine nächtliche Betreuung ist möglich. Aber nicht allein Pflege und Betreuung sind Kompetenzen der Ambulanten Pflege. Auch individuelle Beratung und Schulungen können hier abgerufen werden.
Sie leisten für ältere, kranke oder behinderte Menschen die notwendigen Hilfen, um in der vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Sie entlasten pflegende Angehörige, damit diese sich nicht überfordern Sie informieren, beraten und sind Ansprechpartner für die Bereiche Häusliche Pflege und Persönliche Assistenz. Sie leisten in Notsituationen schnelle Hilfe, um Krankenhausaufenthalte oder gar einen Umzug in ein Pflegeheim zu verhindern. In dringenden Fällen sind sie rund-um-die-Uhr zu erreichen. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ohne familiäre Unterstützung leben und auf Hilfe angewiesen sind, weiter selbständig in Ihrer Wohnung bleiben können. Sie erbringen Leistungen wie: - Grundpflege und Behandlungspflege - Haushaltshilfe, - Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen
Es gibt viele Möglichkeiten mit Unterstützung in der eigenen Wohnung zu bleiben, dazu zählen: Wohnraumanpassung (Rampen, Türverbreiterung, ebenerdige Dusche u.a.), Einsatz von Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badewannenlifter, Lifter, höhenverstellbares Bett, Rollator, Rollstuhl usw.). Angehörige übernehmen die notwendigen Hilfen bei der Pflege und im Haushalt. Bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf Unterstützung von außen dazu holen, z.B. durch Ambulante Dienste und/oder die legale Anstellung einer Hilfe im Haushalt. Eine Alternative zum Pflegeheim bieten möglicherweise auch Wohngruppen oder andere alternative Einrichtungen für pflegebedürftige und demente Menschen.
Nein, dies ist nicht möglich. Denn Kranken- und Pflegekassen müssen so zusammen arbeiten, dass die Versorgung des Patienten mit Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung störungsfrei ineinander greifen und kein Aussetzen dieser Leistungen möglich ist.
Unterschieden werden sollte in die ärztlichen Aufträge vom Hausarzt oder Verordnungen ( SGB V) und in Pflegeleistungen auf Grundlage des Pflegegrades (SGB XI).Bei den Aufträgen des Arztes ist dies nicht notwendig, denn die ärztliche Verordnung wird als Arbeits- und Handlungsauftrag für den Pflegedienst angesehen und wird durch die Unterschrift des Patienten als Auftrag legitimiert.Bei der Erbringung von Pflegeleistungen wird generell ein Vertrag geschlossen. In diesem werden die gewünschten zu erbringenden Leistungen festgelegt und es ist gleich erkennbar zu welchen Kosten sie erbracht werden. Gleichzeitig erhält der Patient einen Kostenvoranschlag über die vereinbarten Leistungen zur Orientierung.
Hierbei unterstützen wir Sie gern und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Als erstes muss ein Antrag auf Bewilligung von Leistungen bei der Pflegeversicherung (auf einen Pflegegrad) bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Hierbei untersützen wir Sie gern und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Wir bieten Pflegeberatungen gemäß §37 Abs. 3 SGBX, durch unsere Pflegefachkräfte und Pflegeberater nach persönlicher Terminabstimmung an.
Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln- einem Pflegebett, und Verbrauchsprodukten- Einmalhandschuhen und Betteinlagen.
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.
Grundsätzlich hat jeder Versicherte Anspruch auf die medizinische Versorgung in seinem Haushalt, allerdings sind an die Inanspruchnahme dieser Leistungen einige Bedingungen geknüpft:
Durch die Hauskrankenpflege muss eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden.
Durch die Hauskrankenpflege muss das Ziel der ärztlichen Behandlung sichergestellt sein.
Ärzte können häusliche Krankenpflege verordnen, wenn dadurch die Behandlung unterstützt wird. Dies kommt vor allem dann zum Tragen, wenn einem Patienten nicht zuzumuten ist, beispielsweise wegen einem Verbandswechsel jeden Tag erneut die Arztpraxis aufzusuchen.
Hauskrankenpflege wird nur gewährt, wenn eine im Haushalt lebende Person die Versorgung nicht übernehmen kann.
Es kann jedoch nicht jedem zugemutet werden, einen Angehörigen zu versorgen (Spritzen etc.) Auch im Haus lebende Angehörige, Bekannte oder Freunde sind nicht dazu verpflichtet, wenn sie dazu physisch und / oder psychisch nicht in der Lage sind.
Kurzzeitpflege kann zukünftig acht – statt bisher vier – Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungs-pflege können zudem aufeinander angerechnet werden – wenn Sie beispielsweise nicht den vollen Anspruch auf das eine aber mehr vom anderen benötigen.
Während einer Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen gewährt. Während einer Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen gewährt. Verhinderungspflege (1.612 Euro) kann aus dem Budget der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro (50 % des Anspruchs) auf 2.418 Euro aufgestockt werden.
Die Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person allein lebt.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist.Die Kasse zahlt bis zu 1.500 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen
Die Pflegeversicherung zahlt ausschließlich die Sachleistungen für die entsprechende Leistungserbringung bis zu dem Höchstbetrag des Pflegegrades. Falls der Pflegebedürftige weitere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss er diese selbst übernehmen.
Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflege- oder Assistenzdienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die abgerufen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung im entsprechenden Pflegegrad voll ausgeschöpft wird und der/die Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil übernehmen muss. Ambulante Pflegedienste rechnen i.d.R. die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab, Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen i.d.R. nach Zeit. Wir erarbeiten für Sie aufgrund eines individuellen Beratungsgespräches einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag. Damit erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten entstehen, welche Beträge von der Pflegekasse übernommen werden, ob noch ein Anteil für pflegende Angehörige zur Verfügung steht oder ob ggfs. eigene Zuzahlungen notwendig werden.
Pflegebedürftig ist eine Person, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
Pflegegrade sind Einstufungen, die die individuellen Beeinträchtigungen wiedergeben, unabhängig davon, ob diese körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind. Grundlegend ist dabei der neue Pflegebedürftigkeitsprinzip (seit 1.Januar 2017). Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Dem Prüfer ist es wichtig zu sehen inwieweit und welche Dinge der Antragsteller selbst, in seiner Lebenssituation, erledigen kann. Der Prüfer ermittelt den persönlichen Hilfebedarf.
Es muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Aus der Pflegversicherung hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen. Viele Menschen bekommen deshalb auch Leistungen, die zuvor nichts in die Versicherung eingezahlt hatten.
Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse, die ihrer eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.
Der Pflegeort ist bei dieser Fragestellung entscheidend- wird der Pflegebedürftige zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt oder in einem Heim? Der Pflegebedürftige bekommt in beiden Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bar ausgezahlt. Die Leistungen eines Pflegedienstes oder des Heims werden direkt bezahlt. Der Pflegebedürftige bekommt „Sachleistungen“, die abhängig von den Pflegegraden sind.
Die Pflegekasse unterstützt individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn dadurch:
• die häusliche Pflege ermöglicht wird
• die häusliche Pflege erheblich erleichter wird
• eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.
Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.
Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
“Demenz” ist der Oberbegriff für eine ganze Gruppe von Krankheiten. Das gemeinsame Merkmal dieser Krankheiten ist der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Sie äußert sich in Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, später ist zunehmend auch das Langzeitgedächtnis betroffen. Die Menschen verlieren im Laufe ihres Lebens die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den meisten Fällen ist diese Entwicklung unumkehrbar.
Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste irreversible Demenzform. Sie ist eine degenerative Krankheit des Gehirns. In deren Verlauf werden die Nervenzellen des Gehirns zerstört. Von den ersten Symptomen bis zum Tod dauert die Krankheit durchschnittlich sieben Jahre. Ein nahezu unmerklicher Beginn ist charakteristisch für diese Krankheit.
Nein, dies ist nicht möglich. Denn Kranken- und Pflegekassen müssen so zusammen arbeiten, dass die Versorgung des Patienten mit Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung störungsfrei ineinander greifen und kein Aussetzen dieser Leistungen möglich ist.
Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehören im Bereich der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren und die Darm- oder Blasenentleerung. Im Bereich der Ernährung kommen das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und die Nahrungsaufnahme dazu. Zum Bereich Mobilität zählen Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen sowie das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Wilhelm-Ahlers-Straße 5a – Neubrandenburg
Ambulant betreute Wohngemeinschaft
Unser Gebrüder-Boll-Haus ist eine eigenständige innovative Wohn- und Versorgungsform mit 8 Appartements. Hier werden Menschen mit unterschiedlichsten und auch beachtlichem Hilfs- und Pflegebedarf, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung bis zum Lebensende versorgt.
Lage:
ruhig
Stadtnähe
kurze Einkaufswege
gute Verkehrsanbindung
Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen in der Umgebung
Ausstattung:
Appartement: 12,50 m² bis 16,50 m²
Individuelle Gestaltung
Barrierefrei
Behindertengerechte Bäder
Strom und Telefon
Multimedia/Kabelfernsehen
Wohnküche mit Essbereich
Betreuung:
Ansprechpartner:
Telefon: 0395 4553-222
E-Mail: vermietung@neuwoba.de
Gebrüder-Boll-Straße 16a – Neubrandenburg
Ambulant betreute Wohngemeinschaft
Unser Ahlershaus ist eine eigenständige innovative Wohn- und Versorgungsform, in der Menschen mit unterschiedlichsten und auch beachtlichem Hilfs- und Pflegebedarf, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung bis zum Lebensende versorgt werden können.
Lage:
ruhig
Stadtnähe
kurze Einkaufswege
gute Verkehrsanbindung
Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen in der Umgebung
Ausstattung:
Appartement: 16,5 m² bis 25,70 m²
Individuelle Gestaltung
Barrierefrei
Behindertengerechte Bäder
Strom und Telefon
Multimedia/Kabelfernsehen
Zentrale Wohnküche mit Essbereich
Pflegebad
Therapie bzw. Sportraum
Betreuung:
Ansprechpartner:
Telefon: 0395 4553-222
E-Mail: vermietung@neuwoba.de
Kranichstraße 59a – Neubrandenburg
Ambulant betreute Wohngemeinschaft
Unser Kranichhaus ist eine eigenständige innovative Wohn- und Versorgungsform, in der Menschen mit unterschiedlichsten und auch beachtlichem Hilfs- und Pflegebedarf, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung bis zum Lebensende versorgt werden können.
Lage:
Ausstattung:
Betreuung:
Ansprechpartner:
Telefon: 0395 4553-222
E-Mail: vermietung@neuwoba.de