Gestalten Sie Ihre Zukunft bei uns mit – gehen Sie wählen!
Wir, die Neuwoba stehen für Gemeinschaft, für Tradition und Stabilität. Die Förderung der Mitglieder ist das zentrale Wesensprinzip und das höchste Unternehmensziel unserer Genossenschaft. Die Grundprinzipien sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Unsere Mitglieder sind an wichtigen Entscheidungen beteiligt und wählen alle fünf Jahre ihr eigenes "Parlament", Vertreter ihres Wahlbezirkes, die die Interessen aller Mitglieder vertreten.
In der Zeit vom 20.03. bis 10.04.2023 finden in unserer Genossenschaft die Neuwahlen zur Vertreterversammlung statt.
Jedes Mitglied ist berechtigt, dem Wahlvorstand Mitglieder zur Wahl als Vertreter in seinem Wahlbezirk vorzuschlagen. Machen Sie bitte von Ihrem Recht Gebrauch.
Bis zum 15. Februar 2023 können Vorschläge eingereicht werden. Das Kandidatenformular finden Sie in Ihrem persönlichen Anschreiben oder unter dem Button weiter unten „Unterlagen zur Wahl“.
Sie können es per E-Mail unter vertreterwahl@neuwoba.de oder per Post:
NEUWOBA Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft eG
Demminer Straße 69
17034 Neubrandenburg
an uns schicken.
Selbst antreten: Wenn Sie Mitglied der Neuwoba und volljährig sind, können Sie für das Amt des Vertreters kandidieren. Hierzu muss ein anderes Mitglied aus Ihrem Wahlbezirk Sie als Kandidatin/Kandidat vorschlagen. Ihr Name und Ihre Anschrift werden auf dem Vordruck "Kandidatenvorschlag" eingetragen und Sie erklären durch Ihre Unterschrift, dass Sie mit der Kandidatur einverstanden sind. So steht es in der Wahlordnung.
Wahlvorschlag machen: Sie kennen jemanden, der sich Ihrer Meinung nach als Vertreterin/Vertreter eignen würde und auch Spaß daran hätte? Fragen Sie diese Person, ob sie bereit ist, zu kandidieren und nutzen Sie den Vordruck „Kandidatenvorschlag". Bitte vergewissern Sie sich, dass diese Person auch Mitglied der Neuwoba und volljährig ist. Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlvorstand bis spätestens 15. Februar 2023 vorliegen. Sie dürfen auch mehrere Kandidaten vorschlagen.
Teilnahme an der Wahl: Das Wählen wird Ihnen durch die Zusendung von Briefwahlunterlagen im März 2023 sehr leicht gemacht. Mit einem Freiumschlag können Sie den Stimmzettel kostenfrei an den Wahlvorstand zurücksenden. Selbstverständlich erfolgt die Wahl geheim.
Mitgestaltung und Mitbestimmung sind zwei der wichtigsten Merkmale, die unsere Genossenschaft von anderen Unternehmensformen unterscheiden. Ausdruck dessen ist die Vertreterversammlung.
Für die Amtszeit von fünf Jahren stehen Sie in unmittelbarem und direktem Kontakt und Dialog mit dem Vorstand. ln erster Linie stehen Ihnen Informationen rund um die Entwicklung und die wirtschaftliche Situation der Neuwoba aus erster Hand zur Verfügung. Sie kennen die Belange unserer Mitglieder und können diese gemeinsam mit den Führungsverantwortlichen besprechen.
LASSEN SIE SICH AUFSTELLEN!
Als höchstes Gremium und Grundlagenorgan für wesentliche Entscheidungen hat die Vertreterversammlung die Möglichkeit, gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat, die Zukunft unserer Genossenschaft zu gestalten. Die Vertreterinnen und Vertreter sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Nachbarschaft in ihren Wohnquartieren.
Sie passen perfekt zur Genossenschaft, denn
Sie sind engagiert und wollen sich für die Belange anderer Mitglieder einsetzen? Sie möchten Vertreter werden oder einen Kandidaten vorschlagen oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich per E-Mail unter vertreterwahl@neuwoba.de!