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Wohnungsbauprämie 2011

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

 

Sie haben im Jahr 2011 Anteile an unserer Wohnungsbaugenossenschaft eingezahlt. Wussten Sie, dass die Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften wohnungsbauprämienbegünstigt sind?

 

Bitte überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2011 haben.

 

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

 

Jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden ist.

 

Höchstgrenzen des zu versteuernden Einkommens

- Single:

€ 25.600

- Ehepaare:

€ 51.200

 

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

 

Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von € 512 und bei Ehepaaren zusammen bis zu € 1.024 prämienbegünstigt. Der Prämiensatz beträgt 8,8 %, so dass sich eine staatliche Prämie von € 45,06 für Singles bzw. € 90,11 für Ehepaare errechnet.

 

Haben Sie Anspruch auf eine Prämie, errechnet sich deren Höhe aus Ihrer Einzahlung auf Anteile im Jahr 2011. Die Prämie würde auf Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben werden.

 

Bei eventuell laufenden Ratenzahlungen könnte durch die Wohnungsbauprämie die Anzahl der zu leistenden Raten reduziert werden.

 

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

 

Bitte setzen Sie sich mit uns unter der Telefonnummer 4553-321 in Verbindung, wenn Sie unterhalb der oben genannten Einkommensgrenze liegen. Wir beraten Sie gern.

 

 
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