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Besser leben

Mitgliedschaft

Ein starker Partner an Ihrer Seite.

 

Die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft ist ein starker, kompetenter Partner, der seinen Mitgliedern jede Menge Vorteile bietet.

 

Hier die wichtigsten:

  • Mit der Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht auf sicheres Wohnen auf Lebenszeit in Genossenschaftswohnungen.
  • Über die Vertreterversammlung haben alle Mitglieder das Recht auf Mitbestimmung und direkte Einflussnahme.
  • Unsere Mitglieder können in vielen Lebenssituationen unsere Hilfe und Unterstützung erfahren

 

Wir kümmern uns um Sie!

 

Unsere Aufgabe als Wohnungsbaugenossenschaft endet keineswegs mit der Bereitstellung von Wohnraum. Wir möchten, dass sich unsere Mitglieder und Mieter rundum gut betreut fühlen und sich ihrer Rolle als gleichberechtigte Partner bewusst sind. Soziales Engagement und Hilfe auch in schwierigen Situationen ist deshalb für uns selbstverständlich.

 

Wir sind für Sie da, wenn...

  • Sie Hilfe zur Bewältigung Ihres Alltags benötigen
  • Sie darüber hinaus Serviceleistungen wünschen
  • Anträge an Kranken- und Pflegekassen gestellt werden sollen
  • Hilfsmittel notwendig sind
  • die monatlichen Einnahmen nicht zur Grundversorgung reichen
  • Sozialhilferechtliche Ansprüche offen stehen
  • ein Kind geboren wird
  • ein Todesfall in der Familie aufgetreten ist
  • es Probleme im Zusammenleben im Haus gibt.

 

Wie werde ich Mitglied?

 

Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft in der Neuwoba erhalten Sie in der Geschäftsstelle Demminer Straße 69 oder drucken Sie sich diese ganz bequem im PDF-Format hier aus.

 

 

Zum Lesen von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe Reader.
Die aktuelle Version können Sie hier kostenlos herunterladen.

 

 

Nachdem der Vorstand der Neuwoba eG Ihre Aufnahme in die Genossenschaft bestätigt hat, zahlen Sie bitte 50 Euro Aufnahmegebühr, zwei Pflichtanteile in Höhe von 320 Euro sowie weitere Anteile entsprechend der Wohnungsgröße laut Satzung ein. Per Unterschrift bestätigen Sie Ihren Beitritt zur Genossenschaft.

 

Geschäftsanteile

 

Die Geschäftsanteile werden nach § 17 der Satzung gestaffelt festgelegt; ab 01.01.2001 beträgt 1 Anteil 160 EUR. Es sind keine zusätzlichen Arbeitsleistungen, Provisionen und Kautionen erforderlich. Die Möglichkeit der Gewinnausschüttung ist am Ende eines Geschäftsjahres gegeben.

 

Erforderliche Geschäftsanteile:

 

1 Zimmer mit Kochnische 480,00 €
1 Zimmer E3 640,00 €
1 ½ Zimmer klein 800,00 €
2 Zimmer normal 960,00 €
2 ½ Zimmer klein, Keil 960,00 €
2 ½ Zimmer HN 2, HN3, HN4, normal 1.120,00 €
2 2/2 Zimmer 1.280,00 €
2 3/2 Zimmer 1.440,00 €
3 Zimmer HN 1, HN 2 1.280,00 €
3 ½ Zimmer 1.440,00 €
3 2/2 Zimmer 1.600,00 €
4 Zimmer und größer 1.600,00 €
Reihenhäuser 1.600,00 €
Doppelhaushälften 1.600,00 €

 

 
Mietermagazin
Informationen - ausführlich und bebildert im Mietermagazin.

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